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Rathaus

Bekanntmachungen

132. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinenberg

Der Rat der Stadt Lichtenau in seiner Sitzung am 06.03.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 132. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025 durchgeführt. Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 132. Änderung des Flächennutzungsplanes der Energiestadt Lichtenau „Bürgerwindpark Kleinenberg“ beschlossen.
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von sieben Windenergieanlagen im Bereich nördlich der Ortslage Kleinenberg sowie die Darstellung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie.
Aus regionaler und örtlicher Sicht folgt die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes den besonderen Zielsetzungen der Energiestadt Lichtenau zum weiteren Ausbau der Windenergie zur Bekämpfung des Klimawandels sowie gleichzeitigen Unterstützung der allgemein angestrebten Energiewende.

Der Geltungsbereich umfasst sieben Teilflächen. Die Gesamtfläche umfasst ca. 21,4 ha.
Der Entwurf der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 17.12.2025 bis 17.01.2026 einschließlich auf der Internetseite der Energiestadt Lichtenau veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus von Lichtenau im Zimmer 13 (Lange Straße 39, 33165 Lichtenau Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen, Digitalisierung) während der folgenden Öffnungszeiten aus:
Montag - Freitag: 8.00–12.00 Uhr
Montags und dienstags: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstags: 13.30–18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

Die Planunterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalens zugänglich unter: https://www.bauleitplanung.nrw.de/.

Stellungnahmen zu dem Entwurf der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bürgerwindpark Kleinenberg“ können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (bnlchtnd) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z. B. schriftlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Wir weisen darauf hin, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Zuge des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bekanntmachung 

Der Beschluss über die öffentliche Auslegung der 132. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bürgerwindpark Kleinenberg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB der Energiestadt Lichtenau wird hiermit bekannt gemacht.

133. Änderung des Flächennutzungsplanes Bürgerwindpark Alter Postweg

Der Rat der Stadt Lichtenau in seiner Sitzung am 06.03.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung der 133. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 23.06.2025 bis einschließlich 23.07.2025 durchgeführt. Der Rat der Energiestadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am 30.10.2025 nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB zur 133. Änderung des Flächennutzungsplanes der Energiestadt Lichtenau „Bürgerwindpark Alter Postweg“ beschlossen.

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von vier Windenergieanlagen im Bereich nordwestlich der Ortslage Holtheim sowie die Darstellung von Beschleunigungsgebieten für die Windenergie.

Aus regionaler und örtlicher Sicht folgt die 133. Änderung des Flächennutzungsplanes den besonderen Zielsetzungen der Energiestadt Lichtenau zum weiteren Ausbau der Windenergie zur Bekämpfung des Klimawandels sowie gleichzeitigen Unterstützung der allgemein angestrebten Energiewende.

Der Entwurf der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 17.12.2025 bis 17.01.2026 einschließlich auf der Internetseite der Energiestadt Lichtenau veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen im Rathaus von Lichtenau im Zimmer 13 (Lange Straße 39, 33165 Lichtenau Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen, Digitalisierung) während der folgenden Öffnungszeiten aus:
Montag - Freitag: 8.00–12.00 Uhr
Montags und dienstags: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstags: 13.30–18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung

Die Planunterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalens zugänglich unter: https://www.bauleitplanung.nrw.de/.

Stellungnahmen zu dem Entwurf der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes „Bürgerwindpark Alter Postweg“ können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch (bnlchtnd) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können (z. B. schriftlich).

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gem. § 7 Abs. 3 S. 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Wir weisen darauf hin, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Zuge des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Bekanntmachung
Der Beschluss über die öffentliche Auslegung der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes "Bürgerwindpark Alter Postweg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB der Energiestadt Lichtenau wird hiermit bekannt gemacht.

Neubekanntmachung und Neuzeichnung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau

Gemäß § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Rat der Energiestadt Lichtenau in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Beschluss zur Neubekanntmachung und Neuzeichnung des Flächennutzungsplans gefasst hat.
In dieser Neuzeichnung werden alle Änderungen und Berichtigungen, die bis einschließlich 02.04.2025 rechtswirksam geworden sind, in einem Plan zusammengefasst. Die Neufassung der Planzeichnung stellt damit die Lesbarkeit des Planwerkes auf dem derzeit aktuellen Stand her. Eine Neufassung der Begründung erfolgte nicht.

Die Neubekanntmachung hat allein deklaratorische Wirkung (neue Rechte werden hierdurch nicht begründet). Rechtlich maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan und die seither wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen einschließlich deren Begründungen, die der Neubekanntmachung und Neuzeichnung vorangegangen sind.

Die Neuzeichnung des Flächennutzungsplans wird ab dem 23.05.2025 während der Servicezeiten bei der Energiestadt Lichtenau im Fachbereich 3 - Bauen, Planen, Wohnen, Digitalisierung, öffentlich zugänglich sein und zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Neuzeichnung des Flächennutzungsplans kann auch im Internet unter https://lichtenau.de/de/bauen/flaechennutzungsplan.php abgerufen werden.

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