Hier können Sie sich über die in der Offenlegung befindlichen Bauleitplanverfahren der Energiestadt Lichtenau informieren und die Planunterlagen einsehen.
Es wird darauf hingewiesen,
Die frühzeitige Beteiligung läuft vom 02.05. bis einschließlich 23.05.2025.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Digitalisierung der Energiestadt Lichtenau hat die Einleitung der Verfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplans Nr. 22 „Herbram Wald“ und zur 125. Änderung des Flächennutzungsplanes der Energiestadt Lichtenau, im Ortsteil Herbram – Wald in seiner Sitzung am 01.09.2021 beschlossen.
Die Aufstellung der 125. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie das Verfahren der 11. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im sog. Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Der räumliche Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplan-Änderung und der zugehörigen Flächennutzungsplanänderung ist im beigefügten Lageplan, der keine Planaussagen enthält, gekennzeichnet.
Das Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine touristisch orientierte Nachnutzung einer Fläche am südlichen Ortsrand von Herbram-Wald. Auf dem brachliegenden Areal an der ehemaligen Gaststätte „Golfstübchen“ mit den ursprünglich damit verbundenen Nebenflächen, bestehend aus einem Minigolfplatz, Spielplatz und Parkplätzen sollen Übernachtungsmöglichkeiten in Form von kleinräumigen Ferienhäusern/Tiny-Häusern realisiert werden.
Die Vorentwürfe der 125. Änderung des Flächennutzungsplanes und der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 „Herbram-Wald“ sind in der Zeit vom 02.05.2025 bis einschließlich 23.05.2025 auf der Internetseite der Energiestadt Lichtenau unter der folgenden Adresse veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Vorentwürfe im Rathaus der Energiestadt Lichtenau im Zimmer 13 (Lange Straße 39, 33165 Lichtenau, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen, Digitalisierung) während der Dienststunden öffentlich aus:
Montag - Freitag: 8.00–12.00 Uhr
Montags und dienstags: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstags: 13.30–18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
Die Planunterlagen sind außerdem über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalens zugänglich unter https://www.bauleitplanung.nrw.de/
Es wird darauf hingewiesen,
Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird parallel zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Wir weisen darauf hin, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Zuge des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.