Hier können Sie sich über die in der Offenlegung befindlichen Bauleitplanverfahren der Energiestadt Lichtenau informieren und die Planunterlagen einsehen.
Es wird darauf hingewiesen,
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Digitalisierung der Energiestadt Lichtenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.04.2025 die Einleitung des Bauleitplanverfahrens zur 135. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solar-/Hybridpark Lichtenau-Asseln“ beschlossen.
Weiterhin hat der Ausschuss beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss für die 135. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solar-/Hybridpark Lichtenau-Asseln“ sowie der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die 135. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solar-/Hybridpark Lichtenau-Asseln“ werden hiermit gemäß §§ 2 Abs. 1, 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
In dem nachstehenden Planausschnitt sind die Geltungsbereiche des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung mit einer gestrichelten Linie kenntlich gemacht.
Ziel der 135. Änderung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau und der Aufstellung vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solar-/Hybridpark Lichtenau-Asseln“ ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eine PV-Freiflächenanlage in dem Gebiet südwestlich der Ortschaft Asseln innerhalb eines Windenergiegebietes (Windpark Asseln).
Solar- und Windenergie sollen miteinander kombiniert und Synergieeffekte erzielt werden können. In dem Gebiet befinden sich bereits 6 Windenergieanlagen.
Das Plangebiet umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Asseln, Flur 3, Flurstück 67, 69 und 70 auf einer Fläche von rund 6 ha.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wird wie folgt durchgeführt:
Veröffentlichung der Planunterlagen / Vorentwürfe zur 135. Änderung des Flächennutzungsplans sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solar-/Hybridpark Lichtenau-Asseln“ mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und den voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Internet
• auf der Internetseite der Energiestadt Lichtenau unter der folgenden Adresse: https://www.lichtenau.de/de/bauen/offenlegungen.php sowie
über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalens zugänglich unter: https://www.bauleitplanung.nrw.de/
sowie durch Auslegung im Rathaus
• im Rathaus der Energiestadt Lichtenau im Zimmer 12 (Lange Straße 39, 33165 Lichtenau, Fachbereich 3 - Stadtentwicklung, Bauen & Wohnen, Digitalisierung), einsehbar während der Dienststunden
Montag - Freitag: 8.00–12.00 Uhr
Montags und dienstags: 13.30–16.00 Uhr
Donnerstags: 13.30–18.00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminvereinbarung.
vom 27.11.2025 bis einschließlich 31.12.2025
Es wird darauf hingewiesen,
• dass die Öffentlichkeit während der Dauer der o.g. Frist Gelegenheit hat, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten, diese zu erörtern und sich zu dieser zu äußern;
• dass Stellungnahmen elektronisch (bauen@lichtenau.de) oder auf anderem Wege (z.B. schriftlich) abgegeben werden können;
• dass sich an die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB anschließt (Zeitpunkt wird im weiteren Verfahren bekannt gemacht);
• die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Wir weisen darauf hin, dass Sie mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung Ihrer angegebenen personenbezogenen Daten (wie Name, Anschrift, E-Mailadresse) zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c DSGVO werden die Daten im Zuge des Planverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten sowie für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.