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Hundehaltung Abmeldung

Details

Sie sind verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

  • der Hund gestorben ist

  • der Hund abgegeben worden ist

  • der Hund abhandengekommen ist

  • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

  • Sie mit dem Hund aus dem Stadtgebiet ziehen

Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

  • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

  • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

  • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

 

 

Begriffe im Kontext

gefährlicher Hund/ gefährliche Hunde, Kampfhund/e, Halten von Hunden, Hundeabmeldung, Hundeanmeldung, Rassenhund/e, Listenhund/e, Hundesteuermarken, Tierhaltung