22. Mai 2026

Kastrationspflicht bei Katzen

Im Kreis Paderborn ist die Kastration von Katzen Pflicht. Verwilderte Hauskatzen, entstanden durch unkontrollierte Vermehrung von nicht-kastrierten Freigängern, können die heimische Tierwelt belasten.

Die Energiestadt Lichtenau weist gerade in der derzeitigen Brut- und Setzzeit auf die Katzenschutzverordnung des Kreises Paderborn hin.

In Deutschland leben derzeit ca. 14,8 Millionen Hauskatzen. Die sogenannten „Stubentiger“ sind als reine Wohnungskatzen für die heimische Tierwelt harmlos. Freigänger, die dennoch ein Zuhause haben, jagen nur aus der genetischen Veranlagung heraus zum Zeitvertreib. 

Aus nicht kastrierten Freigängern entstehen jedoch oft die verwilderten Hauskatzen, die sich unkontrolliert vermehren. Sie stellen eine erhebliche Belastung für die Tierwelt dar, da sie gezwungen sind, ihren Nahrungsbedarf meist vollständig durch die Jagd auf Kleintiere zu decken. Daneben gefährden sie maßgeblich die Schutzmaßnahmen für die heimische Wildkatze in unserer Region.

Verwilderte oder sich unkontrolliert vermehrende Hauskatzen sind in unserer dörflich geprägten Kulturlandschaft zunehmend ein Problem und Anlass zu Beschwerden, weil  viele Halterinnen und Halter ihrer Verantwortung zur Kastration nicht nachkommen.

Die Energiestadt Lichtenau appelliert daher an alle Katzenliebhaberinnen und -liebhaber, die Katzenschutzverordnung ernst zu nehmen und durch eine verantwortungsvolle Haltung aktiv zum Schutz von Natur und Tierwelt beizutragen.

Katze im Freien
 

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