03. September 2026
Für den Schiedsamtsbezirk Lichtenau I wird eine ehrenamtliche Schiedsperson gesucht, die außergerichtlich einfache Streitfälle schlichtet. Interessierte Personen können sich hierfür bewerben und zur Wahl stellen.
Schiedspersonen kommen immer dann ins Spiel, wenn im Streit liegende Parteien ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend vor Ort beilegen wollen oder wenn ein Schlichtungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben ist. Schiedsmänner und -frauen schlichten insbesondere bei Nachbarschaftskonflikten und kleineren Delikten. Ihr schlichtender Einsatz dient dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Interessen beider Streitparteien berücksichtigt.
Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Das erforderliche Fachwissen wird durch regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen erworben. Mitzubringen sind gute Menschenkenntnis, Geduld und Einfühlungsvermögen. Interessierte sollen mindestens 25 Jahre alt sein, jedoch das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Schiedsamtsbezirk I (Asseln, Ebbinghausen, Grundsteinheim, Hakenberg, Herbram, Herbram-Wald, Holtheim, Iggenhausen oder Kleinenberg) wohnen. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt gibt es im Internet unter www.schiedsamt.de.
Schriftliche Bewerbungen können bis zum 13.09.2026 bei der Energiestadt Lichtenau, Fachbereich Ordnung und Soziales, Lange Straße 39, 33165 Lichtenau oder per E-Mail
(ordnung@lichtenau.de) eingereicht werden.
