06. März 2026
Für ein gepflegtes Ortsbild tragen Stadt und Bürgerschaft gemeinsam Verantwortung. Ein Blick in die Straßenreinigungssatzung zeigt, welche Aufgaben dabei geregelt sind.
Nach den vergangenen Schneelagen freuen sich alle nunmehr über die ansteigenden Temperaturen - es ist Frühling. Besonders der Grünwuchs auf Gehwegen, in Gossen und anderen Flächen sowie die Straßenreinigung im Stadtgebiet und den Ortsteilen der Energiestadt Lich-tenau wird zunehmend für die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger eine Herausforderung.
Der Baubetriebshof der Energiestadt Lichtenau erfüllt im gesamten Stadtgebiet umfangreiche Leistungen für eine sauberere Kommune und kommt dennoch zunehmend an Grenzen. In diesem Zusammenhang weist die Energiestadt daher auch auf die Pflichten der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer hin und appelliert an das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger, sich im Sinne einer möglichst sauberen Stadt auch selber aktiv miteinzubringen. Dies geschieht bereits in vielfältiger Weise ehrenamtlich durch zahlreiche Vereine und Bürgerinnen und Bürger. Für eine lebenswerte und attraktive Energiestadt Lichtenau mit ihren 15 Dörfern sind ein sauberes Erscheinungsbild von Straßen und Plätzen sowie gepflegte Grünflächen wesentliche Faktoren und ein wichtiges Aushängeschild.
Dennoch kommt es auch bei Anliegerinnen und Anliegern vermehrt zu Nachlässigkeiten, teilweise weil die Verpflichtung nicht bekannt ist, teilweise auch einfach aus Altersgründen der Eigentümerinnen und Eigentümer. Die Verwaltung bittet daher um gegenseitige Unterstützung und freundliche Aufklärung innerhalb der Nachbarschaft.
In der Straßenreinigungssatzung der Energiestadt Lichtenau sind die Pflichten der Eigentümerinnen und Eigentümern, bzw. Besitzerinnen und Besitzer der durch öffentliche Wege, Straßen und Plätze erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke zur Straßenreinigung und zum Winterdienst genau definiert.
Die Straßenreinigungssatzung finden Sie im Bereich Satzungen oder direkt im folgenden als PDF verlinkt.