13. Mai 2026

Verpachtung landwirtschaftlicher Nutzflächen

Die Energiestadt Lichtenau verpachtet stadteigene landwirtschaftliche Nutzflächen in den Ortsteilen Atteln, Blankenrode, Henglarn und Kleinenberg gegen Höchstgebot.

Zur Förderung und Unterstützung der heimischen Landwirtschaft ist geplant, dass Landwirte, natürliche oder juristische Personen aus dem Stadtgebiet berechtigt sind ein Gebot schriftlich abzugeben. Maßgeblich ist hierbei, dass der Hauptbetriebssitz des landwirtschaftlichen Unternehmens bzw. Hauptwohnsitz im Stadtgebiet Lichtenau liegt.

Sollte im Gebotsverfahren die festgelegte Taxe nicht erreicht werden, wird die Beschränkung, dass nur heimische Landwirte, natürliche oder juristische Personen im Verpachtungsverfahren ein Gebot abgeben dürfen in einem zweiten Verfahrensschritt aufgehoben. 

Das Verpachtungsverfahren wird freigegeben.  Die Bürgermeisterin ist ermächtigt im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens Bieter/-innen von der Verpachtung auszuschließen. 

Die städtischen Nutzflächen sollen für die Ortsteile Atteln, Blankenrode und Kleinenberg für den Zeitraum 01. November 2026 – 31. Oktober 2038 verpachtet werden. 

Für die Flächen im Ortsteil Henglarn beginnt der Verpachtungszeitraum am 15. November 2026 und endet am 31. Oktober 2038

Die Gebote sind schriftlich bis zum 08. Juni 2026 10.00 Uhr bei der Energiestadt Lichtenau einzureichen. Das jeweilige Verpachtungsprotokoll sowie die genauen Verpachtungsbedingungen können bis zum 07. Juni 2026 bei den Ortsvorstehern des jeweiligen Ortsteils oder bei der Energiestadt Lichtenau, Zimmer 14, Lange Straße 39, 33165 Lichtenau eingesehen werden.

 

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