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Bekanntmachungen

Neubekanntmachung und Neuzeichnung des Flächennutzungsplans der Energiestadt Lichtenau

Gemäß § 6 Abs. 6 des Baugesetzbuches (BauGB) wird hiermit bekannt gemacht, dass der Rat der Energiestadt Lichtenau in seiner Sitzung am 08.05.2025 den Beschluss zur Neubekanntmachung und Neuzeichnung des Flächennutzungsplans gefasst hat.
In dieser Neuzeichnung werden alle Änderungen und Berichtigungen, die bis einschließlich 02.04.2025 rechtswirksam geworden sind, in einem Plan zusammengefasst. Die Neufassung der Planzeichnung stellt damit die Lesbarkeit des Planwerkes auf dem derzeit aktuellen Stand her. Eine Neufassung der Begründung erfolgte nicht.

Die Neubekanntmachung hat allein deklaratorische Wirkung (neue Rechte werden hierdurch nicht begründet). Rechtlich maßgeblich ist weiterhin der förmlich aufgestellte Flächennutzungsplan und die seither wirksam gewordenen Änderungen und Berichtigungen einschließlich deren Begründungen, die der Neubekanntmachung und Neuzeichnung vorangegangen sind.

Die Neuzeichnung des Flächennutzungsplans wird ab dem 23.05.2025 während der Servicezeiten bei der Energiestadt Lichtenau im Fachbereich 3 - Bauen, Planen, Wohnen, Digitalisierung, öffentlich zugänglich sein und zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Die Neuzeichnung des Flächennutzungsplans kann auch im Internet unter https://lichtenau.de/de/bauen/flaechennutzungsplan.php abgerufen werden.

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