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Ausnahmegenemigung - individuelle Zwecke

Details

Ausnahmegenehmigungen fürs Parken können für besondere individuelle Zwecke beantragt werden.

Ausnahmen
- von den Park- und Halteverboten
- von der Parkraumbewirtschaftung
- zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Anlieferzeiten
   z.B. bei Bau- und Umbaumaßnahmen oder Umzügen

Halteverbotsbereich
Wenn für einen Umzug ein Halteverbotsbereich in Anspruch genommen werden soll, bedarf es einer Verkehrsanordnung.

Begriffe im Kontext

Parken, umzug, baumaßnahme, halteverbot, geldtransporter, parken, juweliere, halteverbot