Ausnahmegenehmigungen fürs Parken können für besondere individuelle Zwecke beantragt werden.
Ausnahmen
- von den Park- und Halteverboten
- von der Parkraumbewirtschaftung
- zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Anlieferzeiten
z.B. bei Bau- und Umbaumaßnahmen oder Umzügen
Halteverbotsbereich
Wenn für einen Umzug ein Halteverbotsbereich in Anspruch genommen werden soll, bedarf es einer Verkehrsanordnung.
Im Regelfall wird eine Gebühr erhoben. Entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Energiestadt Lichtenau wird ein Betrag in Höhe von 22,50 Euro je angefangener halben Stunde fällig.
Bitte stellen Sie einen formlosen Antrag mit folgenden Angaben:
Genaue Beschreibung des Vorhabens
Ort und Uhrzeit/Dauer
Ansprechpartner
Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Ziff. 11 StVO