Aktueller Planungsstand

Windenergie in Lichtenau

Auf dem Weg zur Klimaneutralität kommt der Windenergie eine entscheidende Rolle zu.
Um den Ausbau zu beschleunigen sind durch die Bundesregierung Ziele für die Bundesländer festgelegt worden. Das Land NRW möchte diese Ziele zeitnah erfüllen und lässt durch die jeweiligen Bezirksregierungen Pläne erstellen.
Neben diesen sogenannten „Regionalplänen“ haben Kommunen die Möglichkeit, weitere Flächen über eine eigene Planung, die „Positivplanung“ auszuweisen.

Aktuelle Beiträge

Der „Regionalplan OWL Wind / Erneuerbare Energien“

Ein Regionalplan ist ein Planungsinstrument, das die langfristige Entwicklung einer Region steuert. Er legt fest, welche Flächen für welche Zwecke genutzt werden können, z. B. für Wohnen, Gewerbe oder Naturschutz. Auch regionale Vorranggebiete für Windenergie sind in dieser Planung festgelegt. Der Regionalplan wird von den zuständigen Bezirksregierungen erstellt und ist seitens der Kommunen zu beachten und zu berücksichtigen. Für das Stadtgebiet Lichtenau gilt der jeweils gültige Regionalplan der Bezirksregierung Detmold.

Weitere Informationen

Kommunaler Planungsspielraum – die „Positivplanung“

Über die Regionalplanung hinaus, verfügen auch die Städte und Gemeinden über ein Planungsinstrument für die Ausweisung von Gebieten für die Windenergie: die sogenannte „Positivplanung“. Mit der Positivplanung können auf kommunaler Ebene Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden, ohne dass das bestehende Planungskonzept für die Windkraft in der Region überarbeitet werden muss. Die „Positivplanung“ kann parallel zur Planung der Bezirksregierung Detmold durchgeführt werden und auch nach dem Erreichen der Flächenziele weiterlaufen.

Aktueller Stand der Positivplanung im Stadtgebiet Lichtenau

Die bestehenden Windkonzentrationszonen betragen 8,7 % des gesamten Stadtgebietes.

(Karte per Klick auf den rechten oder linken Bildschirmrand durchschaltbar)

Gesamtübersicht Windkraft

Im Geoportal des Kreises Paderborn steht eine aktuelle Übersicht über die Nutzung von erneuerbaren Energie zur Einsicht zur Verfügung.

Geplante Anlagen

In den letzten Monaten haben verschiedene Windkraftinvestoren bereits Anträge für neue Windräder beim Kreis Paderborn eingereicht. In der Karte des Kreises sind diese mit der Farbe Rot und einem „P“ dargestellt. „Planung“ bedeutet in diesem Fall nur das Einreichen des Antrags. Nicht jedes dieser geplanten Windräder wird grundsätzlich eine Genehmigung erhalten und umgesetzt werden.


Viele dieser durch die Investoren gewünschten Anlagen befinden sich außerhalb der durch die Energiestadt Lichtenau vorgesehenen Zonen. Die Energiestadt Lichtenau setzt sich dafür ein, dass Windräder nur auf den städtisch gewollten Flächen gebaut werden. Gegen Anlagen außerhalb dieser Gebiete wird sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten politisch und rechtlich einsetzen. Besonders wichtig ist dabei der Schutz der Natur: Windräder im Wald sind für die Energiestadt Lichtenau keine Option.

Steuerung des Windenergieausbaus: Stellungnahme bei der Bundesregierung

Die Energiestadt Lichtenau hat am 23. April 2025 in Zusammenarbeit mit den gesamten Kommunen im Kreis Paderborn Herrn Dr. Casten Linnemann als gewählten Bundestagsvertreter eine Stellungnahme zum Thema „Steuerung des Windenergieausbaus“ zugesandt.

In dieser Stellungnahme wird Handlungsbedarf in Bezug auf die Steuerung des Windenergieausbaus gefordert. Der Bundesgesetzgeber muss klarstellen, dass Windenergieanlagen nur innerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete zulässig sind und es zu keinem Wildwuchs kommen darf. 

Die offene Stellungnahme können Sie im Folgenden einsehen:

Privatsphäre-Einstellung

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Notwendige Cookies werden immer geladen