Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Energiestadt Lichtenau. Er enthält alle voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge sowie Verpflichtungsermächtigungen und Stellen der Verwaltung sowie spezifische Haushaltsvermerke. Ein verabschiedeter Haushaltsplan ermächtigt die Verwaltung, Auszahlungen zu tätigen.