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Erlaubnis für kirchl. Veranstaltungen, Prozessionen, etc.

Details

Wenn Sie für eine

  • ortsübliche Prozession,

  • ortsübliche kirchliche Veranstaltung oder

  • kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltung (z. B. Martinsumzug) 

die öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch nehmen möchten, ist dies beim Fachbereich 4 anzuzeigen.

Hinweise

für kleinere Veranstaltungen genügt eine formlose Anzeige mit folgenden Angaben:

  • Datum/Uhrzeit/Dauer

  • genaue Adresse

  • Ansprechpartner

Muss ein Teil der Straße gesperrt oder ein Platz im Halteverbot freigehalten werden, kontaktieren Sie bitte den Fachbereich 4.

Begriffe im Kontext

Martinsumzug, Festumzug, Martinszug, Veranstaltung, Laterne, Umzug, Schützen