Nach § 1 der Gewerbeordnung ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind (Grundsatz der Gewerbefreiheit).
Gewerbe können durch natürliche und juristische Personen (z. B. GmbH) sowie Personengesellschaften (z. B. KG, OHG) ausgeübt werden. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften (außer Gesellschaften bürgerlichen Rechts) bedarf es vor der Gewerbeanmeldung eines notariellen Gründungsvertrages sowie eines Antrages beim Amtsgericht auf Eintragung in das Handelsregister.
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Fachbereich 4 der Energiestadt Lichtenau) anzeigen.
Bescheinigungen des Empfanges und Prüfung der Anzeige über den Beginn oder die Verlegung eines Gewerbebetriebes sowie über Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren oder Leistungen) (§ 15 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 Satz 1 und § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 der Gewerbeordnung - GewO)
für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind Gebühr: 26 Euro
für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind Gebühr: 33 Euro
für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen Gebühr: 13 Euro Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden Gebühr: 15 Euro
Anmeldung per EMail ist nicht möglich, jedoch durch eine bevollmächtigte Dritte Person.
GbR, OHG: jeder Gesellschafter füllt ein separates Anmeldeformular aus
GmbH: nur ein Anmeldeformular, Daten aller Geschäftsführer notieren
Bei diesem Vorgang ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B.
Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.
Ausnahmen oder Beschränkungen
Zu diesen zählen u. a. die Erlaubnispflicht für einzelne Tätigkeiten, die Eintragung in die Handwerksrolle oder der Gewerbesperrvermerk bei Ausländern. Nähere Auskünfte über Erlaubnispflichten, insbesondere über Erlaubnisvoraussetzungen und zuständige Stellen, erteilt die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamtes.
Eintragung in die Handwerksrolle
Der selbständige Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks ist nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen (z. B. GmbH) und Personengesellschaften gestattet.
Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Handwerkskammer zu Bielefeld, Obernstr. 48, 33602 Bielefeld, Tel.: 0521/56080.
Gewerbesperrvermerk für Ausländer
Ausländer (Ausnahme: EU/EWR- Ausländer), die selbst im Inland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben wollen, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese wird von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Sollte die Aufenthaltsgenehmigung die Auflage «selbständige Erwerbstätigkeit oder vergleichbare unselbständige Tätigkeit nicht gestattet« enthalten, wenden Sie sich bitte vor der Gewerbeanmeldung an den Fachbereich 4.
Eine Bestätigung der Anmeldung wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt, bei schriftlicher Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Anzeige (in Ausnahmefällen länger).
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Anmeldung ist rück- sowie zukunftswirkend möglich. Bitte tatsächliches Datum der Ausübung angeben. Bei einer rückwirkenden Anmeldung, länger als ein halbes Jahr, kann es zum Erlass eines Bußgeldes kommen.
Die Gewerbeanmeldung kann
persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises im Fachbereich 4 oder
schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeanmeldeformulars vorgenommen werden. Ihre Anzeige können Sie nur postalisch an die Energiestadt Lichtenau, - Fachbereich 4-, 33165 Lichtenau oder per Fax an die Nr.: 05295/89-70 senden.
Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.
- Handelsregisterauszug (z. B. bei juristischen Personen) oder Kopie des Gesellschaftsvertrages/ Vollmachten aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen),
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)