Eine Auskunft aus dem Gewerbemelderegister ist für 2 Gruppen möglich:
Privatpersonen
öffentliche Stellen (z. B. Behörden, Sozialversicherungsträger, Krankenhäuser, usw.)
Die Gebühren betragen zwischen 5,00 EUR und 40,00 EUR.
Für eine Standardauskunft wird eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben.
Bei Privatpersonen ist ein schriftlicher Antrag erforderlich, in dem das rechtliche Interesse (z. B. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen) an der Auskunft aus dem Gewerbemelderegister dargelegt wird.
Sie können Ihren schriftlichen Antrag nur persönlich vorlegen oder postalisch an die Energiestadt Lichtenau, Fachbereich 4, 33165 Lichtenau senden.
§ 14 Abs. 7 und 8 Gewerbeordnung (GewO)