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Gewerbeummeldung

Details

Eine Gewerbeummeldung ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Energiestadt Lichtenau

  • Wechsel oder Ausdehnung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes

Kosten

Die Gebühr beträgt 20,00 EUR.

GbR, OHG: jedes Mitglied zahlt die Gebühr!

wenn nur Tätigkeiten wegfallen, aber keine neue hinzukommt, dann wird das gebührenfrei geändert

Hinweise

Anmeldung per EMail ist nicht möglich, jedoch durch eine bevollmächtigte Dritte Person.

Hinweise zu den Rechtsformen

GbR, OHG: jeder Gesellschafter füllt ein separates Anmeldeformular aus
GmbH: nur ein Anmeldeformular, Daten aller Geschäftsführer notieren

Bei diesem Vorgang ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z. B.
  Einzelunternehmen in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen),
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen.

Eine Bestätigung der Ummeldung wird bei persönlicher Vorsprache sofort ausgestellt, bei schriftlicher Ummeldung ca. nach 1 Woche ausgestellt.

Eine Zweitschrift der Ummeldebestätigung kann gegen Vorlage des Personalausweises kostenlos ausgestellt werden. Bei schriftlicher Beantragung ist die Kopie des Personalausweises beizufügen.

Ummeldung ist rück- sowie zukunftswirkend möglich. Bitte tatsächliches Datum der Ausübung angeben. Bei einer rückwirkenden Ummeldung, länger als ein halbes Jahr, kann es zum Erlass eines Bußgeldes kommen.

Unterlagen

Die Gewerbeummeldung kann

  • persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises im Fachbereich 4 oder

  • schriftlich unter vollständiger Ausfüllung und Unterzeichnung des Gewerbeummeldeformulars vorgenommen werden. Das Formular können Sie nur postalisch an die Energiestadt Lichtenau, Fachbereich 4, 33165 Lichtenau oder per Fax an die Nr.: 05295/89-70 senden.

Weitere notwendige Unterlagen sind ggf.

- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit,
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle,
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nicht EU-Angehörigen)