Einen Reisepass können Sie persönlich bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes beantragen. Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich, da Ihre eigenhändige Unterschrift benötigt wird und seit dem 01.11.2007 zudem die Abnahme von Fingerabdrücken vorgeschrieben ist (Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren oder dauerhafte medizinische Gründe).
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Bitte beachten Sie, dass es für die Einreise in bestimmte Länder eine Mindestgültigkeit des Ausweises gibt. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe unter der Rubrik "Links").
Für besonders Reiselustige - Auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Ein vorläufiger Reisepass wird vom Fachbereich 4 -Bürgerbüro- nur dann ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und weder der endgültige Reisepass noch der Expresspass rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden können.
Ein Vorläufiger Ausweis wird nur in absoluten Ausnahmefälllen ausgestellt. Nach Rücksprache mit dem Amtsleiter wird kurzfristig (innerhalb von einigen Stunden) ein vorläufiger Reisepass ausgestellt. Dieser wird allerdings nicht in allen Ländern anerkannt.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder dieser anderweitig abhanden gekommen ist, sind Sie verpflichtet den Verlust Ihres Passes beim Fachbereich 4 -Bürgerbüro- zu melden.
Eine Verlustmeldung ist aufgrund der zu leistenden Unterschrift nur persönlich möglich.
Ausländischer Pass:
Bitte beim Ausländeramt des Kreises Paderborn melden. Dort wird eine Verlustbescheinigung ausgestellt, mit der bei der Botschaft ein Ersatzdokument beantragt werden kann.
In dringenden Fällen kann ein sog. Expresspass innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgestellt werden. Mehr Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Reisepass als Expresspass"
Reisepass
70,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
37,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
Reisepass mit 48 Seiten
92,00 EUR für Personen ab 24 Jahren,
59,50 EUR für Personen unter 24 Jahren;
vorläufiger Reisepass
26,00 EUR
Die Gebühren sind jeweils bei Antragsstellung zu zahlen.
Gebührenfrei: Änderung aufgrund eines Wohnortwechsels.
Ihr alter Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren wird zusätzlich eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt. Die Anwesenheit von mindestens einem sorgeberechtigten Elternteil ist bei der Antragsstellung bei minderjährigen Jugendlichen bis 16 Jahren zwingend notwendig.
Besteht eine Betreuung benötigen wir die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts.
Abholung
Sie können auch eine Vertrauensperson beauftragen, das Dokument in Ihrem Namen abzuholen. Bitte erteilen Sie hierfür eine formlose Vollmacht oder verwenden Sie den entsprechenden Vordruck, der unter der Rubrik "Formulare" weiter unten auf dieser Seite abgerufen werden kann. Die Vertrauensperson muss sich beim Einwohneramt ausweisen können.
Sie müssen Ihr altes Ausweisdokument vorlegen, wenn wir Ihnen das neue aushändigen. Auf Wunsch können Sie das durch die Ausgabestelle ungültig gemachte alte Ausweisdokument behalten.
Im Bürgerbüro können keine Passfotos erstellt werden!