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Reisegewerbekarte

Details

Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Hinweise

idR ist die Reisegewerbekarte unbefristet

Begriffe im Kontext

Reisegewerbe, Erteilung, Verlängerung