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Reisegewerbekarte

Details

Eine Reisegewerbekarte bedarf derjenige, der gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder

  • unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Kosten

An Verwaltungsgebühren fallen i. d. R. 150,00 EUR an, zuzüglich den Kosten der Gewerbeanmeldung in Höhe von 20,00 Euro.

Hinweise

idR ist die Reisegewerbekarte unbefristet

Unterlagen

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • ein aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Fachbereich 4 -Bürgerbüro-

  • ein aktueller Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate), zu beantragen beim Fachbereich 4 -Bürgerbüro-

  • eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes

  • ggf. eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Unterrichtungsnachweis)

  • 2 Lichtbilder neueren Datums

Rechtsgrundlagen

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)