Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
Bestimmte Personen können von den Gebühren befreit werden, für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag liegt für Sie im Bürgerbüro bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar.
Bürger/Bürgerin hat Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ:
Häufig wird dem Bewilligungsbescheid direkt eine Bescheinigung zur Vorlage bei der GEZ beigefügt. Dann ist ohne weitere Rücksprache mit dem Bürgerbüro die Befreiungsbescheinigung mit dem Antrag auf Befreiung an die GEZ zu versenden.
Bürger/Bürgerin hat die Bescheinigung nicht, sondern nur Bewilligungs-/Änderungsbescheid:
Mit dem Original-Bescheid im Einwohneramt vorsprechen, dort wird dann eine beglaubigte Kopie (kostenlos) erstellt und mit dem Antrag auf Befreiung zur GEZ versandt.
Kann auch im Auftrag für eine andere Person gemacht werden, eine Vollmacht ist nicht erforderlich.