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Rundfunksbeitrag - Befreiung

Details

Seit Januar 2013 gilt für alle Bürgerinnen und Bürger der Rundfunkbeitrag, der die bisherige Rundfunkgebühr ablöst. Pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen - egal wie viele Menschen dort leben und welche Rundfunkgeräte sie haben.
Bestimmte Personen können von den Gebühren befreit werden, für die Befreiung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag liegt für Sie im Bürgerbüro bereit oder ist auf der Internetseite des Beitragsservices abrufbar.

 

Hinweise

Begriffe im Kontext

GEZ, ÖRR, Rundfunkbeitrag