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Schlagabraumverbrennung

Details

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen im Stadtgebiet Lichtenau

Jeder weiß, die Herbst- und Winterzeit ist die Zeit, in der Hecken und Bäume zurückgeschnitten werden. Eigentümer/innen von Wohngrundstücken haben seit einiger Zeit die Möglichkeit, über die Grünschnittannahme auf dem städtischen Bauhofgelände sich des Schnittguts zu entledigen. Dort werden aber nur Anfuhren in haushaltsüblichen Mengen angenommen.

Eigentümer/innen von größeren Flächen im Außenbereich, die z.B. eine Hecke auf den Stock gesetzt haben, stellen sich die Frage: Wohin mit dem Schnittmaterial?

Vorrangiges Ziel sollte natürlich sein, dass Material wieder dem Naturhaushalt zuzuführen, z.B. durch Häckselvorgänge.

Aber nicht immer ist die Technik einsetzbar. Für solche Fälle hat seinerzeit der Rat der Energiestadt Lichtenau eine Ausnahmegenehmigung für das Gebiet der Energiestadt Lichtenau erlassen, wodurch die Möglichkeit geschaffen wurde, vom 02. November bis zum 31. März unter Beachtung von bestimmten Auflagen Schlagabraum einschließlich Hecken- und Baumschnitt aus Maßnahmen zur Pflege von Hecken, Wallhecken, Windschutzhecken, Kopf-/Obstbäumen sowie Ufergehölzen zu verbrennen.

Derartig geplante Verbrennungen sind mindestens 24 Stunden vorher beim Ordnungsamt anzumelden. Die Anmeldung hat schriftlich zu erfolgen. Zur Vereinfachung wurde verwaltungsseitig für die Meldung ein Vordruck entworfen, der hier heruntergeladen werden kann.

Den ausgefüllten und unterschriebenen Vordruck senden Sie bitte per Mail oder auf dem Postweg an die Stadtverwaltung - Fachbereich 4 -

Begriffe im Kontext

Grünschnitt, Verbrennen, Feuer, Strauchschnitt, Heckenschnitt