Wenn Sie auf Ihrem Grundstück alle organischen Abfälle ordnungsgemäß und schadlos kompostieren können, besteht die Möglichkeit, sich vom Anschluss- und Benutzungszwang befreien zu lassen.
Verwaltungsgebühren gemäß Verwaltungsgebührensatzung i.V.m. der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung.
Gebühren für die Biotonne entfallen.
Die Kompostierung darf keinesfalls zu Belästigungen der Nachbarn oder der Allgemeinheit führen.
Nach erfolgreicher Antragstellung wird Ihr Antrag individuell und im Einzelfall geprüft. Sie werden schriftlich über das Ergebnis dieser Prüfung informiert.