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Hundehaltung Anmeldung

Details

Hundehalter sind verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme oder - wenn der Hund ihm durch Geburt von einer von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen ist - innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse im Steueramt der Energiestadt Lichtenau anzumelden.

Überschreitet der Hund eine Widerristhöhe von 40 cm oder ein Gewicht von 20 kg ist der Hund unverzüglich gemäß dem Landeshundegesetz beim Ordnungsamt der Energiestadt Lichtenau zu melden.

Weitere Informationen zur Anmeldung eines gefährlichen Hundes oder Hundes bestimmter Rassen

Kosten

Hinweise

Fristen

Voraussetzungen

Unterlagen

Nachweis, aus dem hervorgeht, wann der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde (z.B. durch Kopie des Kaufvertrages)

Bearbeitungsdauer

Eine pauschale Bearbeitungsdauer kann nicht festgelegt werden. Diese ist je Behörde unterschiedlich. Durchschnittlich kann man mit 10-15 Werktagen rechnen, wenn der Antrag vollständig vorliegt.

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen

§§ 3,10 und 11 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)