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Bauantrag & Baugenehmigungsverfahren

Details

Im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist für die Errichtung von Bauvorhaben keine Genehmigung mehr erforderlich. Für diese Bauvorhaben reicht die Vorlage eines Antrages mit Anlagen bei der Energiestadt Lichtenau aus.

Für die Errichtung eines Bauvorhabens außerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes ist die Genehmigung der zuständigen Baubehörde erforderlich. Die zuständige Baubehörde für das Gebiet der Energiestadt Lichtenau ist das Kreisbauamt Paderborn, Riemekestraße 55, 33102 Paderborn (Telefon 05251/308-349).

Für die Genehmigung eines Bauvorhabens ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich. Bauanträge werden von der Gemeinde Lichtenau an das Kreisbauamt zur abschließenden Bearbeitung weitergeleitet.

Baugenehmigungsverfahren Sonderbauten
Nur noch bei Sonderbauten wird die vollständige Einhaltung aller maßgeblichen öffentlich-rechtlichen Vorschriften geprüft (§ 68 BauO NRW).
Sonderbauten sind bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung, wie z. B. Hochhäuser, größere Verkaufs- und Versammlungsstätten, Sportstätten, Krankenhäuser, Heime und Tageseinrichtungen für Kinder, Behinderte und alte Menschen, Kindergärten und -krippen aller Art, Schulen und Hochschulen.

Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Alle übrigen noch genehmigungspflichtigen Bauvorhaben werden im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren behandelt (§ 68 BauO NRW).
In diesem Verfahren prüft die Bauordnungsbehörde nicht mehr jedes Detail, sondern nur das in § 68 BauO NRW  festgelegte eingeschränkte Prüfprogramm, z. B. ob das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist und ob es den örtlichen Bauvorschriften (z. B. Stellplatzsatzung, Kinderspielplatzsatzung) entspricht. Abweichungen vom materiellen Recht (Abstandsflächen, Brandschutz etc.) müssen isoliert beantragt und begründet werden. Hierfür ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.

Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen werden nur überprüft, soweit wegen der Baugenehmigung eine Entscheidung nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z. B. Denkmalschutzgesetz) entfällt oder ersetzt wird.

Begriffe im Kontext

bauen, haus, einfamilienhaus, immobilie