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Hundehaltung Abmeldung

Details

Sie sind verpflichtet, der Behörde zu melden, wenn sich die Eigentumsverhältnisse an einem solchen Hund ändern (Abmeldung), also wenn

  • der Hund gestorben ist

  • der Hund abgegeben worden ist

  • der Hund abhandengekommen ist

  • Sie das Eigentum an dem Hund aufgegeben haben.

  • Sie mit dem Hund aus dem Stadtgebiet ziehen

Für folgende Hunde ist eine Haltungserlaubnis und damit auch eine Abmeldung erforderlich:

  • Hund der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.

  • Hunde zu den Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

  • Hunde, die aufgrund behördlicher Feststellung als gefährlich gelten.

 

 

Kosten

Keine

Fristen

Sobald der Hund gestorben ist beziehungsweise nicht mehr im Eigentum oder Besitz des Erlaubnisinhabers steht, ist dies der Behörde anzuzeigen (Abmeldung).

Voraussetzungen

Für die Abmeldung sind keine besonderen Voraussetzungen notwendig.

Unterlagen

  • Nachweis, aus dem hervorgeht, wann der Hund gestorben oder abgegeben wurde (z. B. durch Bescheinigung vom Tierarzt oder Übereignungsvertrag)

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen

§ 8 Absatz 1 Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)