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Ehefähigkeitszeugnis

Details

Will ein Deutscher oder eine Deutsche im Ausland heiraten, so bedarf es dazu zumeist eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses. Dieses Dokument bescheinigt die sog. Ehefähigkeit des/der Deutschen und des anderen Partners. Hierfür ist die Vorlage von Urkunden beider Partner beim Standesamt notwendig.

Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt i. d. R. die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses.

Da hier nicht für jedes Land aufgeführt werden kann, ob ein solches Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist, sollten Sie sich im Zweifelsfall beim zuständigen Standesamt des Heiratslandes erkundigen.

Neben deutschen Staatsangehörigen können auch Personen, die dem deutschen Personenstandsrecht unterliegen (heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose) ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis erhalten.

Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur erteilt werden, wenn der Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht.

Das Ehefähigkeitszeugnis muss bei dem Standesamt beantragt werden, in dessen Bezirk einer oder beide Verlobten ihren Wohnsitz haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Besteht kein inländischer Wohnsitz, so ist das Standesamt des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes zuständig.

Kosten

  • Ehefähigkeitszeugnis bei zwei deutschen Verlobten 40,00 EUR

  • Ehefähigkeitszeugnis mit einem ausländischen Verlobten 66,00 EUR

Unterlagen

Da die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wie auch die Anmeldung zur Eheschließung individuell ist, kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich möglichst frühzeitig beim zuständigen Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden.

Bei Eheschließungen, bei denen ein Ehepartner ausländischer Staatsangehöriger ist, empfehlen wir, sich ggf. bereits 1 Jahr vor der beabsichtigen Eheschließung beim Standesamt beraten zu lassen.

Die Beratung kann grundsätzlich telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache erfolgen. Bei Vorliegen einer ausländischen Staatsangehörigkeit bei einem der Verlobten ist eine persönliche Vorsprache zur Beratung beim Standesamt unter Vorlage des ausländischen Reisepasses im Original oder in Ablichtung erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass in dem Ehefähigkeitszeugnis beide Verlobten, also auch der ggf. im Ausland lebende Verlobte, einzutragen sind. Daher sind auch von dem im Ausland lebenden Verlobten u. a. Personenstandsurkunden und Familienstandsbescheinigungen vorzulegen.