Bei Verlust kann ein Führerschein im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau neu beantragt werden
Eine Fahrerlaubnis, die bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, kann in einen Kartenführerschein mit der in der EU üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt werden.
Der Antrag kann beim Straßenverkehrsamt oder beim Bürgerbüro gestellt werden. Die Ausstellung erfolgt in beiden Fällen durch das Straßenverkehrsamt Paderborn.
Der EU-Kartenführerschein ist persönlich im Bürgerbüro zu beantragen.
Die Gebühr wird vom Straßenverkehrsamt in Paderborn erhoben.
Zum Umtausch werden immer folgende Unterlagen benötigt:
der derzeitige Führerschein
ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation
ein biometrisches Passfoto, ausgedrucktes Passfoto (hier keine Erstellung vor Ort möglich)
§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)