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Führerschein/Fahrerlaubnis

Details

Neubeantragung

Bei Verlust kann ein Führerschein im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau neu beantragt werden

Umtausch

Eine Fahrerlaubnis, die bis zum 31.12.1998 in der Bundesrepublik Deutschland erteilt wurde, kann in einen Kartenführerschein mit der in der EU üblichen Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ausgestellt werden.

Der Antrag kann beim Straßenverkehrsamt oder beim Bürgerbüro gestellt werden. Die Ausstellung erfolgt in beiden Fällen durch das Straßenverkehrsamt Paderborn.

Der EU-Kartenführerschein ist persönlich im Bürgerbüro zu beantragen.

Kosten

Die Gebühr wird vom Straßenverkehrsamt in Paderborn erhoben.

Fristen

Gemäß § 24a Absatz 2 FeV ist ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html) ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Unterlagen

Zum Umtausch werden immer folgende Unterlagen benötigt:

  • der derzeitige Führerschein

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation

  • ein biometrisches Passfoto, ausgedrucktes Passfoto (hier keine Erstellung vor Ort möglich)

Rechtsgrundlagen

§ 24a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Anlage 8e der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)