Ein Führungszeugnis gibt Auskunft über evtl. Vorstrafen und wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat und mit erstem oder zweiten Wohnsitz in Lichtenau gemeldet ist. Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Sie können ein Führungszeugnis persönlich, schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) oder durch Dritte (Verwandte oder Bekannte) im Bürgerbüro der Energiestadt Lichtenau beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Die Gebühren betragen 13,00 EUR.
Keine Gebührenbefreiung bei Zahlung einer Aufwandsentschädigung!
(Nachweis durch Bescheid; die Entscheidung trifft das Bundesamt für Justiz in Bonn)
Die Zahlung kann erfolgen:
in bar (bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte)
per Kartenzahlung (bei persönlicher Vorsprache bzw. Antragstellung durch Dritte)
per Kostenbescheid
In Ausnahmefällen kann bei nachgewiesener Mittellosigkeit oder wegen eines besonderen Verwendungszwecks (ehrenamtliche Mitarbeit bei einer gemeinnützigen Einrichtung, z.B. AWO, Caritas, DLRG, Rotes Kreuz, Freiwillige Feuerwehr) ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden.
Die schriftliche Beantragung (Postalisch oder digital) ist ohne amtliche Beglaubigung der Unterschrift möglich
Ist ihr Wohnsitz im Ausland, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Justiz
Bei persönlicher Antragsstellung:
Personalausweis oder Reisepass
schriftlicher formloser Antrag bei Beantragung durch Dritte
Bei schriftlicher Antragsstellung:
formloser Antrag
Zahlungsnachweis (siehe unter der Rubrik "Zahlungsart")
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N = für private Zwecke
- Belegart O = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart O sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, das Aktenzeichen sowie den Verwendungszweck angeben, da das Führungszeugnis in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Auskunft über den Bearbeitungsstand kann das Bundesamt für Justiz erteilen unter der Tel.: 0228/994105464 oder 0228/994105635