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Gewerbezentralregisterauskunft (Privatperson)

Details

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Lichtenau gemeldet sind (auch beim Zweitwohnsitz).

Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.

Es gibt 2 Arten von Auskünften:

  • Belegart 1 = für private Zwecke

  • Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde

Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.

Hinweise

Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 2 - 4 Wochen.

Auskunft über den Bearbeitungsstand kann das Bundesamt für Justiz unter der Tel.: 0228/994105464 oder 0228/994105635 erteilen 

Das Bundesamt für Justiz verschickt die Auskunft direkt an Antragssteller bzw. Behörde.

Begriffe im Kontext

Gewerbe, auskunft, privatperson, zentralregister, register