Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie mit einem Wohnsitz in Lichtenau gemeldet sind (auch beim Zweitwohnsitz).
Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Bis zum 18. Geburtstag ist die Antragstellung auch durch den gesetzlichen Vertreter zulässig.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
Belegart 1 = für private Zwecke
Belegart 9 = zur Vorlage bei einer Behörde
Bei der Belegart 9 sollten Sie die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen angeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
13.00 EUR
Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt, Dauer ca. 2 - 4 Wochen.
Auskunft über den Bearbeitungsstand kann das Bundesamt für Justiz unter der Tel.: 0228/994105464 oder 0228/994105635 erteilen
Das Bundesamt für Justiz verschickt die Auskunft direkt an Antragssteller bzw. Behörde.
Bei persönlicher Antragsstellung:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei schriflicher Antragsstellung per Post oder E-Mail:
- formloser Antrag
- Zahlungsnachweis (siehe unter der Rubrik "Zahlungsart")
Es können auch bevollmächtigte Dritte (Verwandte oder Bekannte) mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten ein schriftlicher formloser Antrag hier vorzulegen.
§ 149 Abs. 2 Nr. 1 Gewerbeordnung (GEWO)