Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Lichtenau betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde
Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 4 Wochen