Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie bei uns beantragen, wenn Sie ein Gewerbe als juristische Person mit der Hauptniederlassung in Lichtenau betreiben. Die Auskünfte werden ausschließlich vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Es gibt 2 Arten von Auskünften:
- Belegart 1 = Auskunft an den Betroffenen
- Belegart 9 = Auskunft an eine Behörde
Bei der Belegart 9 ist die genaue Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung und das Aktenzeichen anzugeben, da die Auskunft in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
13.00 EUR
Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 bis 4 Wochen
1. Falls der Antrag persönlich gestellt wird, Personalausweis oder Reisepass.
2. Anträge können auch schriftlich gestellt werden, allerdings nicht telefonisch oder per E-Mail. Sie können Ihren schriftlichen Antrag nur postalisch an die Stadt Lichtenau - Fachbereich 4 -, 33165 Lichtenau senden.
3. Es können auch Dritte mit der Antragstellung beauftragt werden. Dazu ist vom dem Dritten das Antragsschreiben oder eine Vollmacht zur Antragstellung hier vorzulegen.