Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie in Lichtenau mit einer Wohnung gemeldet sind.
Die Meldebescheinigung enthält Ihre persönlichen Meldezeiten.
Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR.
Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Angelegenheiten:
Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern, Krankengeldern, Unterstützungen und dgl. aus öffentlichen und privaten Kassen, Leistungen der Versorgungsämter
zur Vorlage bei der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) zum Zwecke der Studienplatzvergabe
zur Vorlage bei Schulen und Hochschulen
zur Vorlage bei der Finanzverwaltung und der Arbeitsverwaltung (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Familienkasse)
zur Vorlage bei den Dienststellen der Energiestadt Lichtenau
Beantragung ist persönlich, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person möglich!
Meldebescheinigung mit Familienanhang
kann für eine Familie mit minderjährigen Kindern ausgestellt werden
volljährige Kinder sind nicht mehr im Familienverband
einmalige Gebühr von 9 €
Personalausweis oder Reisepass
Bitte stellen Sie im Bedarfsfall eine Vollmacht aus.