Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt der Fachbereich 4 -Bürgerbüro- Auskünfte über:
Vor- und Familienname
Anschrift
akademische Grade
einfache Melderegisterauskunft 11,00 EUR
erweiterte Melderegisterauskunft 15,00 EUR
Archiv - Melderegisterauskunft (Daten älter als 5 Jahre) 10,00 EUR
Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person in Lichtenau nicht gemeldet ist bzw. war, und somit im Melderegister nicht zu ermitteln ist.
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (s. bei Unterlagen und Gebühren die Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen), erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort.
Melderegisterauskunft aus dem Archiv:
Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.
Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden. 50 Jahre nach Tod oder Wegzug werden die Daten gelöscht.
Anfragen sind auch schriftlich per Post oder E-Mail möglich
Sie tragen zu einer raschen Beantwortung Ihrer Anfrage bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben (Name, Vorname, evtl. Geburtsdatum und bekannte Anschriften) über die gesuchte Person machen.
§ 34 Abs. 1 Meldegesetz Nordrhein-Westfalen (MG NRW)