Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt der Fachbereich 4 -Bürgerbüro- Auskünfte über:
Vor- und Familienname
Anschrift
akademische Grade
Erweiterte Melderegisterauskunft:
Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen (s. bei Unterlagen und Gebühren die Erläuterungen zu den Rechtsgrundlagen), erteilt die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft , die zusätzlich zur einfachen Auskunft folgende Daten umfasst:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort.
Melderegisterauskunft aus dem Archiv:
Meldedaten von Personen, die vor mehr als 5 Jahren verstorben oder weggezogen sind, werden in einem besonders gesicherten Datenbestand (Archivbestand) geführt.
Auf ausdrücklichen begründeten Antrag können Auskünfte aus diesem Datenbestand erteilt werden. 50 Jahre nach Tod oder Wegzug werden die Daten gelöscht.
Anfragen sind auch schriftlich per Post oder E-Mail möglich