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Behördliche Namensänderung

Details

Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.

Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein:

  • anstößige oder lächerlich klingende Namen

  • "belastete" Namen

  • unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern

  • Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens

  • schwierige ausländische Namen

Hinweise

Bei Namensänderung aufgrund Scheidung/Eheschließung wenden Sie sich an die Dienstleistung "standesamtliche Namensänderung"

Begriffe im Kontext

Namen, Vorname, Nachname, änderung, stiefkind