Das deutsche Namensrecht eröffnet die Möglichkeit den Vor- oder Familiennamen aus persönlichen Gründen zu ändern.
Gründe für die Änderung eines Namens nach dem Namensänderungsgesetz können z. B. sein:
anstößige oder lächerlich klingende Namen
"belastete" Namen
unterschiedliche Namensführungen bei Pflege- und Stiefkindern
Schwierigkeiten in der Schreibweise eines Familiennamens
schwierige ausländische Namen
Der gesetzliche Gebührenrahmen beträgt für
Familiennamensänderung
2,50 EUR - 1.022,00 EUR
Vornamensänderung
2,50 EUR - 255,00 EUR,
je nach Verwaltungsaufwand und Höhe des Einkommens. Die Gebühr wird durch den Kreis Paderborn als Entscheidungsbehörde festgesetzt.
Bei Namensänderung aufgrund Scheidung/Eheschließung wenden Sie sich an die Dienstleistung "standesamtliche Namensänderung"
Ausweispapier (Personalausweis/Reisepass/Kinderausweis)
Geburtseintrag (beim Standesamt des Geburtsortes zu beantragen)
Einkommensnachweise
ggf. Familienbuch (falls verheiratet)
ggf. Scheidungsurteil (falls geschieden)
ggf. Sorgerechtsnachweis
Führungszeugnis (persönlich im Einwohneramt zu beantragen)
vormundschaftsgerichtliche Anhörung (soweit sich die Namensänderung auf eine Person zwischen dem 16. - 18. Lebensjahr bezieht)
Gebührenbelehrung
Der Antrag muss unter Vorlage der Originalpapiere im Einwohneramt
persönlich abgegeben werden.
§ 40 Namesänderungsgesetz (NamÄndG)