Eine Befreiung von der Ausweispflicht kann beantragt werden, wenn Personen voraussichtlich
dauerhaft im Krankenhaus, Pflegeheim oder ähnl. Einrichtung untergebracht sind
dauerhaft häuslich gepflegt werden
dauerhaft aufgrund von Behinderung/Erkrankung nicht in der Öffentlichkeit sind
Den abgelaufenen Ausweis bitte zu Ausweisungszwecken gut aufbewahren!
Der Befreiungsantrag kann formlos gestellt werden. Antragsberechtigt ist auch ein Vertreter (z.B. Verwandter), Betreuer oder Bevollmächtigter.
Ein Nachweis durch Betreuungsurkunde/Vertretungsvollmacht ist beizufügen.
Ein Attest vom Arzt kann, wenn vorhanden, als Nachweis beigefügt werden.