15. Februar 2024
0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde sollen dank einer Gesetzesänderung aus der Windkraft in die kommunale Kasse fließen. 9 Betreiber beteiligen die Energiestadt Lichtenau bereits.
Fleißig drehen sich die rund 170 Windenergieanlagen im Stadtgebiet Lichtenau. Dank einer Änderung im Erneuerbare-Energien-Gesetz können sich darüber nun nicht nur die Betreiber freuen: Auch die Kommune hat seit einiger Zeit die Möglichkeit, direkt von den Erträgen aus der lokalen Windkraft zu profitieren.
0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde sollen dank der Gesetzesänderung nun in die kommunale Kasse fließen. Die Beteiligung der Kommune durch die Betreiber ist dennoch freiwillig. Die Energiestadt Lichtenau hat die Chance genutzt und sich in den letzten Monaten in intensive Gespräche mit den Windkraftbetreibern begeben.
„Wir freuen uns, dass sich bisher bereits 9 Betreiber entschieden haben, unsere Kommune an ihren Erträgen in unserem Stadtgebiet zu beteiligen“, verkündet Bürgermeisterin Ute Dülfer. Von insgesamt rund 110 Anlagen im Stadtgebiet, die aktuell die Voraussetzungen für die Beteiligung erfüllen, drehen sich nun rund 60 Anlagen auch für die Stadt. Für weitere Verträge ist man bereits in Gesprächen. Ein Nachteil entsteht dem Windenergieanlagenbetreiber durch die Abgaben meist nicht: Die geleisteten Zahlungen kann er sich im Rahmen der Jahresendabrechnung unter gewissen Voraussetzungen vom Netzbetreiber erstatten lassen.
Für die Energiestadt Lichtenau ist es eine willkommene Stärkung des Haushalts. Für 2024 wird ein Ertrag in Höhe von rund 760.000 Euro erwartet. „Wir machen uns als Energiestadt schon lange dafür stark, dass die Regionen, die die Energiewende möglich machen, auch davon profitieren müssen“, so Dülfer. „Nur so können wir die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger gewinnen, die die Einschränkungen vor Ort tragen müssen. Daher freut es mich sehr, dass wir nun als Kommune beteiligt werden können. Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung.“
Jedoch ist die bisherige Beteiligung von gut 50 % noch ausbaufähig. „Die angesprochene Akzeptanz erreichen wir nur durch ein Geben und Nehmen – das gilt auch über den Bau einer Anlage hinaus. Viele Betreiber haben dies bereits erkannt. Wir würden uns freuen, wenn auch die restlichen Windkraftbetreiber, die die hiesigen sehr guten Voraussetzungen für Windenergieanlagen nutzen, ihre erstattungsfähigen Beteiligungen an die Kommune weiterleiten würden.“
Neben dieser neuen Beteiligungsmöglichkeit der Kommune war man in der Energiestadt aber auch in den letzten Jahrzehnten nicht untätig, was die Teilhabemodelle betrifft. Über Bürgerwindparks profitieren Bürgerinnen und Bürger bereits sehr direkt von der Windkraft. Die Bürger- & Energiestiftung Lichtenau/Westf. fördert außerdem ein breitgefächertes Spektrum gemeinnütziger Zwecke im Stadtgebiet mit Geldern aus der Windkraft – auch hier beteiligen sich viele Betreiber freiwillig. Durch 6 eigene Anlagen der Stadtwerke Lichtenau GmbH wird außerdem der Wasserpreis im Stadtgebiet gestützt.
Darüber hinaus hat sich die Energiestadt bereits 2017/2018 für eine Gesetzesänderung der Gewerbesteuerzerlegung bei dem Finanzministerium des Landes NRW eingesetzt. Nach der neuen Regelung werden 90 % der Gewerbesteuer an die Standortkommune gezahlt und 10 % in der Kommune des Hauptbetriebssitzes. Zuvor wurden nur 70 % an die Standortkommune gezahlt.