Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Datenschutzhinweis

Unsere Webseite nutzt externe Komponenten (Schriften von Fonts.com, Google Fonts, Youtube- und Vimeo-Videos, Google Maps, OpenStreetMaps, Google Tag Manager, Google Analytics, eTracker). Diese helfen uns unser Angebot stetig zu verbessern und Ihnen einen komfortablen Besuch zu ermöglichen. Durch das Laden externer Komponenten, können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis, kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

18. Januar 2024

Neuversand der Abgabenbescheide

Nach dem durch einen Dienstleister verursachten fehlerhaften Versand der Abgabenbescheide erfolgt ein Neuversand aller Bescheide am 22.01.2024.

Wie Sie vielleicht schon der Presse entnommen haben, sind beim diesjährigen Versand der Abgabenbescheide durch den Auftragsverarbeiter der Energiestadt Lichtenau bei der Kuvertierung der Schreiben datenschutzrechtliche Fehler aufgetreten. Das beauftragte Unternehmen hat für einen Teil der versandten Abgabenbescheide eine falsch konfigurierte Kuvertierungsmaschine eingesetzt. Auf Grund dessen sind teilweise Abgabenbescheide nicht angekommen und an falsche Adressen versandt worden. Da hier eine Verletzung des Schutzes der personenbezogenen Daten vorliegt, wurde der Sachverhalt am 13.01.2024 von der Energiestadt Lichtenau an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (LDI NRW) gemeldet.

Da auf Grund der Vielzahl der Fälle nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer den Abgabenbescheid nicht erhalten hat, werden alle Abgabenbescheide am Montag, den 22.01.2024 erneut versendet.

Sollten Sie einen falsch adressierten Abgabenbescheid erhalten haben, bitten wir um Mitteilung unter der E-Mail Adresse steueramt@lichtenau.de. Gerne können Sie uns auch telefonisch unter 05295/89-21, 05295/89-19 oder 05295/89-24 oder persönlich in der Nebenstelle der Stadtverwaltung Lichtenau, Lange Str. 55 in Lichtenau erreichen.

Weiter möchten wir darauf hinweisen, dass eine Verwendung von unbefugt erhaltenen Steuerbescheiden unzulässig ist und fehlerhafte Bescheide entweder an die Energiestadt Lichtenau ausgehändigt oder datenschutzkonform entsorgt werden müssen.

Für jegliche Rückfragen steht Ihnen das Team vom Fachbereich Finanzen der Energiestadt Lichtenau unter den oben genannten Kontaktdaten gerne zur Verfügung.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis sowie für Ihre Mithilfe und möchten uns für die Unannehmlichkeiten bei Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, entschuldigen.