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04. Januar 2024

Lärmaktionsplanung für die B 68 in Lichtenau

Die Energiestadt Lichtenau erarbeitet bis Mitte 2024 für einen Teilbereich der B 68 in Lichtenau einen Lärmaktionsplan. Die Lärmkartierung wurde nun veröffentlicht.

Die Energiestadt Lichtenau erarbeitet bis Mitte 2024 für einen Teilbereich der B 68 in Lichtenau einen Lärmaktionsplan. Der Lärmaktionsplan dient dazu, lärmmindernde Maßnahmen für den betroffenen Teilbereich der B 68 in Lichtenau vorzuschlagen und ruhige Gebiete vor einer weiteren Zunahme des Lärms zu schützen.

Die Lärmaktionsplanung erfolgt auf der Datengrundlage der Lärmkartierung (4. Stufe) des Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). In den Lärmkarten ist anhand der farblichen Flächen, den Pegelbändern, die Höhe der Lärmbelastung dargestellt. Für den Beurteilungszeitraum von 0 bis 24 Uhr werden Pegelbänder ab 55 Dezibel und für den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr ab 50 Dezibel angegeben. Bereiche ohne eine farbliche Darstellung der Pegelbänder liegen entweder unter den zuvor genannten Werten oder wurden nicht kartiert.

Die Ergebnisse der Lärmkartierung für den betroffenen Teilbereich der B68 in Lichtenau können im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) eingesehen werden.

Weitere umfangreiche Informationen zur Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung sind auf dem Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (https://www.umgebungslaerm.nrw.de/) verfügbar.

Umgebungslärm-Kartierung