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30. Juli 2025

Lichtenau setzt starkes Zeichen gegen uneingeschränktes Repowering

Bürgermeisterin und Fraktionen fordern gerechtere Rahmenbedingungen für das sogenannte Repowering bei Windenergieanlagen.

Bürgermeisterin und Fraktionen fordern gerechtere Rahmenbedingungen für das Repowering von Windenergieanlagen

Die Energiestadt Lichtenau hat sich mit einem deutlichen Appell an die Landes- und Bundesregierung gewandt. In einem Schreiben fordert die Kommune eine Neubewertung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das sogenannte Repowering von Windenergieanlagen. Hintergrund ist die Sorge, dass die derzeit geltenden Privilegierungen die Akzeptanz der Windenergie in der Bevölkerung gefährden.

„Wir stehen seit Jahrzehnten für den Ausbau der erneuerbaren Energien – und insbesondere der Windkraft – ein“, betont Lichtenaus Bürgermeisterin Ute Dülfer. „Doch wir können diesen Weg nur mit der Bevölkerung gemeinsam gehen. Und dafür brauchen wir faire, nachvollziehbare Regeln, die für neue wie für modernisierte Anlagen gleichermaßen gelten.“

Kritik an Sonderstellung für Repowering-Projekte
Repowering – die Modernisierung bestehender Windenergieanlagen – wird aktuell durch den Gesetzgeber in mehrfacher Hinsicht bessergestellt. Während neue Windenergieanlagen strenge Auflagen, insbesondere die Einhaltung der vorgegebenen Windenergieflächen der Regionalplanung, erfüllen müssen, gelten für Repowering-Projekte zahlreiche Erleichterungen. So dürfen repowerte Anlagen bis zu ihrer doppelten Höhe vom alten Standort entfernt stehen – selbst außerhalb der ausgewiesenen Windenergiegebiete, und das noch bis Ende 2030.

Ein besonders kritischer Punkt aus Sicht der Energiestadt Lichtenau: Die Vorhabenträger von Repowering-Projekten sind nicht an die in der Regionalplanung festgelegten Mindestabstände zu Wohnbebauung gebunden. Die Bezirksregierung Detmold beispielsweise weist einen Abstand von mindestens 1.000 Metern zu zusammenhängender Wohnnutzung aus – ein Schutz, der bei Repowering-Vorhaben aktuell oft entfällt.

Von der Ausnahme zur Regel
Hinzu kommt eine weitere Entwicklung, die die Energiestadt als besorgniserregend empfindet: Ursprünglich war Repowering als Ersatz mehrerer Altanlagen durch eine effizientere neue Anlage gedacht. Inzwischen ist es jedoch üblich lediglich eine Altanlage durch eine Neuanlage zu ersetzen – oft ohne Rücksicht auf regionale Steuerungskriterien.

„Was als Maßnahme zur Effizienzsteigerung gedacht war, entwickelt sich mehr und mehr zu einem Schlupfloch für Investoren“, erklärt Bürgermeisterin Dülfer. „Wenn wir die Akzeptanz für Windkraft langfristig erhalten wollen, müssen wir die Bevölkerung stärker schützen und die rechtlichen Spielräume einengen.“

Lichtenau fordert Gleichbehandlung – nicht erst 2030
In dem an die Regierungen versandten Schreiben schlägt die Energiestadt Lichtenau eine klare Lösung vor: Repowering-Projekte sollen bereits jetzt den gleichen Anforderungen unterliegen wie neu geplante Windenergieanlagen – insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Abständen zu Siedlungen. Das würde bedeuten: Vorrang für Repowering nur innerhalb ausgewiesener Windenergiegebiete, nicht mehr außerhalb.

„Wir tragen die Energiewende seit Jahren aktiv mit. Daher fordern wir, dass unsere Sorgen ernst genommen werden. Ich hoffe sehr, dass Bund und Land den Ruf aus den Städten und Gemeinden hören und gemeinsam mit uns dafür sorgen, dass der Windkraftausbau nicht auf Kosten der Akzeptanz vor Ort geschieht“, so Dülfer.