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16. Mai 2025

Richtige Nutzung der Alttextilcontainer

Grundsätzlich gilt: Nur saubere, verwertbare Textilien einwerfen – andere Textilien über die Restmülltonne entsorgen. Hier finden Sie weitere Infos.

Kleidung

Immer wieder wird bei der Leerung festgestellt, dass in den Alttextilcontainern (landläufig auch: „Altkleidercontainer“) Gegenstände entsorgt werden, die dort nicht hineingehören. Darunter sind zum Beispiel stark verschmutzte Kleidung, Haushaltsmüll oder kaputte Schuhe. Diese sogenannten „Fehlwürfe“ behindern die Wiederverwendung, führen zu hohen Entsorgungskosten und belasten Umwelt und Ressourcen. Textilien, die stark verschmutzt, zerrissen oder nicht mehr tragbar sind, gehören nicht in den Alttextilcontainer, sondern müssen ordnungsgemäß über die Restmülltonne entsorgt werden. Nur so bleibt die Sammlung funktional und umweltfreundlich. 

Grundsätzlich gilt: Was Sie selbst noch tragen oder verwenden würden, ist geeignet für die Sammlung. Alles andere gehört in die Restmülltonne.

Was gehört in den Alttextilcontainer?

  • Saubere, tragbare Kleidung
  • Paarweise zusammengebundene Schuhe
  • Accessoires wie Taschen, Gürtel oder Mützen

Was darf nicht hinein?

  • Nasse, verschmutzte oder beschädigte Kleidung
  • Mit Öl, Farbe oder Schimmel behaftete Textilien
  • Unterwäsche, Matratzen, Teppiche, benutzte Lappen
  • Haushaltsabfälle jeglicher Art

Müllablagerung verursacht Kosten

Neben den eigentlichen Fehlwürfen kommt es auch immer wieder zu illegalen Müllablagerungen an den Containerstandorten: Kleidersäcke oder Kartons werden neben den Containern abgestellt – häufig, weil diese überfüllt sind. Diese Art der Müllentsorgung verursacht erhebliche Kosten für die Allgemeinheit und erschwert die reguläre Containerleerung. 

Ist ein Container voll, nutzen Sie bitte einen anderen Standort oder bringen Sie Ihre Textilien zu einem späteren Zeitpunkt vorbei. Bitte stellen Sie keine Säcke oder Gegenstände daneben ab! 

Meldung machen

Illegale Müllablagerungen oder volle Alttextilcontainer können bei der Energiestadt Lichtenau gemeldet werden:

Gut zu wissen

Mit der neuen EU-Richtlinie zur getrennten Sammlung von Alttextilien, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist, soll die Wiederverwertung von Textilien weiter gestärkt und standardisiert werden.

Für die Einwohnerinnen und Einwohner der Energiestadt Lichtenau ändert sich dadurch jedoch nichts: Die Nutzung der Alttextilcontainer bleibt wie gewohnt und oben beschrieben – ungeeignete Kleidung ist weiterhin im Restmüll zu entsorgen.