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06. November 2025

Gewerbesteuer aus Windenergie rettet den Haushalt 2024

Die Energiestadt Lichtenau konnte im Haushaltsjahr 2024 einen Jahresüberschuss erwirtschaften. Die allgemeine Haushaltslage bleibt jedoch herausfordernd.

Die Energiestadt Lichtenau konnte im Haushaltsjahr 2024 einen Jahresüberschuss erwirtschaften: Der Jahresabschluss zum 31.12.2024 wurde in der Ratssitzung am 18.09.2025 mit einem Überschuss von 667.159,33 € festgestellt. Der Jahresabschluss 2024 beruht auf einer Bilanzsumme von rd. 149 Millionen Euro.

Inzwischen hat der Kreis Paderborn als Aufsichtsbehörde das Verfahren zur Aufstellung des Jahresabschlusses beendet und der Jahresabschluss wurde am 05.11.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger der Energiestadt Lichtenau können den Jahresabschluss im Internet unter www.lichtenau.de einsehen. Hier gibt es interaktive Auswertungen zum Jahresabschluss 2024, auch im Vergleich zur Haushaltsplanung 2024.

Besonders erfreulich an dem Ergebnis: Bei der Aufstellung des Haushalts 2024 war noch von einem Fehlbetrag in Höhe von - 2.955.100,00 € ausgegangen worden. Das Jahresergebnis ist somit um 3.622.259,33 € besser ausgefallen als geplant.

Das deutlich positive Jahresergebnis ist im Wesentlichen auf die Mehrerträge im Bereich der Gewerbesteuer in Höhe von rund 2,98 Mio. € zurückzuführen. Die Gewerbesteuererträge erreichen mit 10,8 Mio. € einen neuen Rekordwert für die Energiestadt Lichtenau. Als Vergleich: Im Haushaltsjahr 2013 betrug die Gewerbesteuer rd. 2,7 Mio. €, im Haushaltsjahr 2018 rd. 5,5 Mio. €. 

Die Gewerbesteuer entwickelt sich gegenüber dem Haushaltsansatz einmalig positiv. Grund hierfür sind Sondereffekte aus dem Betrieb von Windenergieanlagen des Jahres 2022, welche sowohl im Haushaltsjahr 2023 als auch im Haushaltsjahr 2024 als Gewerbesteuerertrag verbucht wurden. Von den Gewerbesteuererträgen 2023 in Höhe von 9,56 Mio. € stammten 46 % aus dem Bereich der regenerativen Energieerzeugung, in 2024 steuerte dieser Bereich 53 % des Rekordergebnisses bei.

Als weiterer positiver Effekt konnten zum zweiten Mal die Zahlung von Erträgen nach dem § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Höhe von rd. 731.000,00 € vereinnahmt werden. Diese Position wird zukünftig immer mehr an Bedeutung gewinnen. Denn gem. § 6 EEG können Windenergieanlagenbetreiber die Kommunen finanziell an den Erträgen von Windenergieanlagen (Bestands- und Neuanlagen) beteiligen. Windenergieanlagenbetreiber zahlen demnach freiwillig 0,2 Cent je erzeugter kWh an Kommunen, die im Umkreis von 2,5 km um die Windenergieanlage liegen.

Eine weitere erhebliche Einsparung ergibt sich für Strom, Gas und Heizöl. Hier war aufgrund des Kriegsausbruchs und der Preisentwicklung 2023 auch für 2024 mit vergleichbaren Verbrauchspreisen kalkuliert worden. Es konnten rd. 412.000,00 € eingespart werden.

Am Jahresüberschuss des Jahres 2024 wird jedoch auch deutlich, dass selbst massive positive Sondereffekte in vielen Bereichen des Haushaltes saldiert, nur bedingt zu einem positiven Jahresergebnis führen.

Das Grundproblem bleibt, dass die Energiestadt Lichtenau die Aufgaben, welche Bund und Land fordern, ohne finanziellen Ausgleich von Bund und Land umsetzen muss.
Dies zeigt sich auch am System der Kreisumlage. Im Jahr 2024 musste die Energiestadt Lichtenau von ihren gesamten ordentlichen Aufwendungen in Höhe von rd. 37,3 Mio. € für die Kreisumlagen in Summe rd. 12,0 Mio. € zahlen. Das sind 32 % der gesamten ordentlichen Aufwendungen, auf die die Energiestadt Lichtenau keinerlei Einfluss hat.

Durch die Zuführung der Jahresüberschüsse 2023 in Höhe von rd. 1,6 Mio. € und 2024 in Höhe von rd. 670.000,00 € in die Ausgleichsrücklage wird eine kleine Entlastung bei der Haushaltsplanung 2026 geschaffen, welche jedoch nicht über die insgesamt sehr herausfordernde Haushaltssituation hinwegtäuschen darf.

Zukünftig erhofft sich die Energiestadt Lichtenau durch das zum 01.01.2024 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz die bereits immense Wertschöpfung aus den erneuerbaren Energien vor Ort weiter auszubauen. Denn das Bürgerenergiegesetz schreibt den Betreibern von großen Anlagen der erneuerbaren Energien eine Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder der Energiestadt Lichtenau gesetzlich vor.