29. Juli 2025
Informationen zur Kommunalwahl am 14.09.2025
Am 14. September 2025 finden die allgemeinen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen
statt. Hier finden Sie die aktuellen Informationen für die Kommunalwahl in der Energiestadt Lichtenau
Der Wahlausschuss der Energiestadt Lichtenau hat in seiner Sitzung am 31.10.2024 das Wahlgebiet für die Kommunalwahl 2025 in 13 Wahlbezirke eingeteilt. Diese können Sie der folgenden Bekanntmachung entnehmen.
In seiner Sitzung am 15.07.2025 hat der Wahlausschuss die Wahlvorschläge für die Wahl des /der Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie der Vertretung der Energiestadt Lichtenau in der zugelassen. Die entsprechenden Vorschläge können Sie dem Amtsblatt Nr. 11 vom 22.07.2025 entnehmen.
An der Wahl kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger), die bei der Meldebehörde nach dem Stichtag, dem 42. Tag vor der Wahl (03.08.2025), bis zum 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) zugezogen und für eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen für die Hauptwohnung gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen (vgl. ß 10 Abs. 1 S. 3 Kommunalwahlgesetz).
Gemäß § 12 Abs. 7 und Abs. 8 Kommunalwahlordnung in der derzeit gültigen Fassung wird
hiermit darauf hingewiesen, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die wegen Befreiung von
der Meldepflicht nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, nur auf Antrag in das
Wählerverzeichnis eingetragen werden.
Der Antrag ist spätestens bis zum 29. August 2025 (16. Tag vor der Wahl) zu stellen.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Dokumente für weitere Informationen.
Nähere Auskünfte erhalten Sie außerdem hier:
Wahlamt der Energiestadt Lichtenau
Lange Str. 39
33165 Lichtenau
Tel.: 05295/8916 oder 05295/8929
E-Mail: wahlen@lichtenau.de